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VELBURG
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PARSBERG
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Heilpraktiker Physiotherapie

Der erste Gang eines Patienten ist normalerweise zum Arzt, der dann eine Heilmittelverordnung (Rezept) für die Physiotherapie ausstellt. Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie (sHP) wird die Krankheitsdiagnose vom Physiotherapeuten selbst vorgenommen. Diagnose und Therapie finden also unter einem Dach statt. So spart man sich den Weg zum Arzt und Sie kommen bei akuten Beschwerden direkt in die physiotherapeutische Praxis. Ist die Befundlage unklar bzw. handelt es sich um einen medizinischen Notfall wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt verwiesen, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.

Wie profitieren Sie als Patient?

  • keine langen Wartezeiten auf einen Arzttermin
  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung
  • Ausführliche Befundung und Diagnosestellung
  • Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen

Was kostet die Behandlung?
Ohne ärztliche Verordnung findet leider keine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen statt.
Jedoch wird die Rechnung aufgrund der Gebührenordnung für Heilpraktiker („GebüH“) erstellt und diese wird wiederum durch viele Privatkassen anerkannt.

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern, aber auch Nichtmitgliedern, für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach!